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Zuschuss der Pflegekasse für Ihr Bad
Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme – schon ab Pflegegrad 1. Wir helfen Ihnen beim Antrag, kostenfrei.
Wer bekommt den Zuschuss der Pflegekasse?
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad – schon Pflegegrad 1 reicht.
- Der Umbau erleichtert die Pflege zu Hause oder hilft Ihnen, selbstständig zu bleiben.
- Der Umbau findet in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus statt. In einer Mietwohnung braucht es die Zustimmung des Vermieters.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich.
Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einem Haushalt, kann jeder den Zuschuss bekommen – zusammen bis zu 16.720 €.
Alle Umbauten, die zum selben Zeitpunkt nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Ändert sich Ihre Pflegesituation später deutlich, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Wichtig: Antrag vor dem Umbau
Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Umbau beginnt. Deshalb fangen wir erst an, wenn die Pflegekasse die Kosten schriftlich bestätigt hat und Sie einverstanden sind.
So helfen wir Ihnen
- Wir beraten Sie bei Ihnen zu Hause und sehen uns das Bad an.
- Sie erhalten ein schriftliches Angebot – für den Umbau zur Dusche in der Regel zum Festpreis.
- Jede Pflegekasse hat eigene Formulare. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind – kostenfrei.
- Nach der Zusage der Pflegekasse bauen wir um.
- Wir rechnen über eine Abtretung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur den Betrag, den die Pflegekasse nicht übernimmt.
Ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die so günstig wie möglich ist.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen zur Förderung
Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss der Pflegekasse?
Ja, einen anerkannten Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 reicht, und der Zuschuss ist bei allen Pflegegraden gleich hoch.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellen Sie als Versicherte oder Versicherter, Angehörige können dabei helfen. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig sind – kostenfrei.
Muss ich das Geld vorstrecken?
Nein. Wir rechnen über eine Abtretung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur den Betrag, den die Pflegekasse nicht übernimmt.
Wann beginnt der Umbau?
Erst wenn die Pflegekasse die Kosten schriftlich bestätigt hat und Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben.
Was ist, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die so günstig wie möglich ist.
Beratung bei Ihnen zu Hause
Rufen Sie uns an – wir kommen zu Ihnen und sehen uns Ihr Bad an.
02381 491910Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
